H-Kennzeichen
Wir bieten Besitzern von Oldtimern, Liebhaberstücken und besonderen Fahrzeugen die Wertermittlung ihres Fahrzeugs mit unserem Partner, der unabhängigen Prüforganisation TÜV Süd.
Unser Service zur Erlangung eines H-Kennzeichens
Ob ein Automobil ein Oldtimer ist oder nicht, wird in erster Linie durch sein Alter bestimmt. Dieses muss mindestens 30 Jahre betragen, damit das „Prädikat Oldtimer“ für dieses Fahrzeug verwendet werden darf. Will der Eigentümer das Auto jedoch mit einem H-Kennzeichen (H = Historisch) ausstatten, reicht das Alter allein nicht mehr aus. In diesem Fall muss er dann ein so genanntes Oldtimer-Gutachten vorweisen, um in den Genuss der Steuererleichterung zu kommen.
Das Fahrzeug muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet werden. Hierfür ist die zum 1. November 2011 aktualisierte „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur maßgeblich. Dabei wird ermittelt, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeug-technisches Kulturgut anzusehen ist.
Dieser Service wird durch unseren externen Dienstleister “TÜV Süd” bei uns im Haus durchgeführt.
Vorteil jeder Oldtimerzulassung ist der pauschale Steuersatz von 192 Euro (Pkw und Lkw)